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   OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01   

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https://dejure.org/2002,9327
OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01 (https://dejure.org/2002,9327)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2002 - 6 U 1/01 (https://dejure.org/2002,9327)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 6 U 1/01 (https://dejure.org/2002,9327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführervertrag; Zahlung des Bruttolohn nach Gesamtvollstreckung; Zahlung von Verzugszinsen; Analoge Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften auf Geschäftsführer einer GmbH als Vertretungsorgan; Arbeitnehmer im insolvenzrechtlichen Sinne; Beteiligung am ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; GesO § 17; ; GesO § 17 III Nr. 1; ; GesO § 17 III Nr. 1 a; ; GesO § 13; ; GesO § 13 I Nr. 3; ; GesO § 13 I Nr. 3 a; ; ArbGG § ... 5; ; KO § 59; ; KO § 59 I Nr. 3 a; ; KO § 591 Nr. 3 b; ; KO § 591 Nr. 3 a; ; ZPO § 253 II Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 971; ; AFG § 141 a; ; AFG § 141 b; ; AFG § 141 b III

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.04.1987 - 10 RAr 6/86

    Vorstandsmitglieder - Aktiengesellschaft - Arbeitnehmer - Konkursausfallgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Vor allem zwingt die in § 141 b III AFG erfolgte Gleichsetzung des "Anspruchs auf Arbeitsentgelt" mit den "Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, die ... Masseschulden nach § 59 I Nr. 3 a KO sein können", dazu, den mit dem Gesetz über Konkursausfallgeld erfassten Personenkreis und dessen "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" inhaltsgleich zu bestimmen (BSG ZIP 1987, 924, 925).

    Denn durch den Umfang der Kapitalbeteiligung ändert sich nichts daran, dass das Vorstandsmitglied allein auf Grund seiner Stellung als Vorstandsmitglied (§ 84 AktG) eine unternehmerähnliche, unabhängige Stellung im Unternehmen hat und deshalb nicht Arbeitnehmer im Sinne der §§ 141 a, 141 b AFG, § 591 Nr. 3 a KO ist (BSG ZIP 1987, 924 ff.).

  • OLG Jena, 30.11.1995 - 1 U 237/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Der Senat hat die Revision im Hinblick darauf zugelassen, dass höchstrichterlich noch nicht vollständig geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer i.S.d. § 13 I Nr. 3 a GesO und Anspruchsberechtigter nach § 17 III Nr. 1 a GesO sein kann, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen 4es Thüringischen OLG vom 14.3.2001 (OLG-Report 2001, 272 ff.) und vom 30.11.1995 (ZIP 1996, 241 ff.), der anders als der erkennende Senat entscheidend auf die Weisungsgebundenheit abstellt (§ 5461 Nr. 1 ZPO).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Dem Kläger steht auch ein Anspruch auf Zahlung des Bruttolohnes und auf Zahlung von Verzugszinsen (§ 288 11 BGB) aus dem Bruttolohn zu (BAG NJW 2001, 3570 ff).
  • BSG, 23.09.1982 - 10 RAr 10/81

    Konkursausfallgeld für GmbH-Geschäftsführer als früherer Alleininhaber des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Weicht dieses jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (BSG ZIP 1983, 103, 104).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 467/90

    Alternativer Gesellschafter als Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Jedoch sind bereits im Bereich des Arbeitsrechts ausnahmsweise Schutzvorschriften auf den Geschäftsführer einer GmbH bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen analog anwendbar (BAG ZIP 1988, 91; BAG DB 1991, 2595).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Jedoch sind bereits im Bereich des Arbeitsrechts ausnahmsweise Schutzvorschriften auf den Geschäftsführer einer GmbH bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen analog anwendbar (BAG ZIP 1988, 91; BAG DB 1991, 2595).
  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91

    Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01
    Als selbständig wird der Geschäftsführer hingegen angesehen, wenn er seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG ZIP 1992, 1496, 1498).
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